Eigene Internetseite Erstellen

Erstellen Sie Ihre eigene Website

Home Page Building Kit für Windows, erstellen Sie Ihre eigene hochwertige Website. Erstellen Sie Ihre eigene Website Auch wenn Sie mit Ihren Studenten eine eigene Website erstellen, gibt es einige Faktoren, die bei der Gestaltung Ihrer eigenen Website berücksichtigt werden müssen. Werden auf der eigenen Website Bilder von Schüler/innen oder Lehrer/innen veröffentlicht, ist deren Zustimmung erforderlich. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von zwölf Jahren ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vormünder ausreichend.

Für alle anderen Unmündigen ist sowohl die Zustimmung aller gesetzlichen Vormünder als auch die Zustimmung des jungen Menschen einzuholen. Im Falle erwachsener Schüler ist ihre Zustimmung ausreichend. Indem die Kleinen Texten und Forschungsinformationen über sie verfassen, entdecken sie im Netz die für sie nutzbaren Elemente. Allerdings sollten die Schüler darauf achten, keine unwahrheitsgetreuen Beiträge zu publizieren.

Es sollte den Kindern bewusst gemacht werden, dass nicht alle Internetinhalte stimmen müssen. Die Veröffentlichung personenbezogener Nutzerdaten darf auch nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Nutzer erfolgen. Doch bei der Wahl der zu veröffentlichenden Informationen sollten nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch didaktische Gesichtspunkte eine wichtige Funktion haben, und die Gewährleistung der Schulsicherheit sollte stets im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit sein.

Dabei sollte die Zustimmung enthalten sein, welche persönlichen Angaben oder Abbildungen genutzt werden, und es sollte auch klargestellt werden, für welche Verwendungszwecke diese Zustimmung gilt: nur für die Startseite oder auch für etwaige Print-Publikationen wie beispielsweise die Schulzeitung. Der Schutz des deutschen Urheberrechts umfasst zunächst so genannte "Werke", d.h. persönliches geistiges Schaffen, aber auch in Gestalt von Nebenrechten, Dienstleistungen anderer Natur, wie z.B. die Zusammenstellung einer umfangreichen Linksammlung.

Auf der eigenen Website dürfen daher von anderen Menschen geschaffene Bild-, Foto-, Film- oder Tondateien und dergleichen nur dann genutzt werden, wenn keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an diesen Arbeiten vorliegen oder wenn die Berechtigten entsprechend eingeräumt haben (Erlaubnis). Es ist den Schülern nicht gestattet, ohne weiteres Photos von anderen Menschen hochzuladen.

Die Veröffentlichung der Fotografien ist nur mit Zustimmung der dargestellten Menschen gestattet. Die nicht vom Photographen produzierten Aufnahmen sind in der Grössenordnung des Photographen, und die dargestellte Figur ist der Eigentümer des Bildes. Nicht ohne weiteres dürfen die Photos in die eigene Website übernommen und eingefügt werden. Dies betrifft fast alle im Netz befindlichen Grafiken, einschließlich der Google-Bildsuche.

So gibt es einige Photos, die mit einer Quellenangabe aus dem Netz übernommen werden können, meist mit dem Namen des Verfassers (Beispiele: Pixelio, Wikimedia-Commons). Dabei werden die Teilnehmer entweder über das richtige Verfahren informiert oder es werden ihnen ausgesuchte gebührenfreie oder eigene Aufnahmen zur Nutzung auf der Startseite zur Verfuegung gestellt. In diesem Zusammenhang werden die Ergebnisse auf der Website veröffentlicht.

Bei gescannten Bildern, Fotografien oder Graphiken aus einem Werk, die auf der Website Verwendung finden, ist darauf zu achten, dass die Quellenangabe im Idealfall mitverfolgt wird:: Wird ein Text aus dem Netz oder aus Fachbüchern ohne Quellenangabe übernommen, ist es eine raubkopierte Kopie, die beim Textkopieren auch "Plagiat" genannt wird.

Werden auf der eigenen Website Beiträge aus dem Buch oder aus vorhandenen Internet-Seiten genutzt, muss in der Regelfall die Herkunft (Autor, Jahr und Seitenzahl) des Texts angegeben werden oder es ist ergänzend die Genehmigung des Urhebers erforderlich. Angesichts der oft rechtlich problematischen Einschätzung, ob die auf der Startseite verwendeten fremden Angebote urheberrechtlich geschützt sind, wäre es im Zweifel besser, sich an die Urheber zu wenden und ihre Einwilligung zu deren Nutzung einzuholen.

Das betrifft nicht nur die Übertragung von Content von externen Webseiten, sondern auch die Integration von Arbeiten von Schüler/innen (z.B. aus Kunstklassen) und Lehrer/innen. Hier erfahren Sie, wer für den Inhalt einer Website, eines Gästebuches oder einer Veranstaltung zuständig ist und welche Kontrollverpflichtungen zu erfüllen sind.

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