Erstausstattung Wohnung Jobcenter
Erste Ausstattung Wohnung JobcenterB. der Fall, wenn eine Wohnung zum ersten Mal nach dem Verlassen des Elternhauses gemietet wird oder wenn alle Einrichtungen durch einen Brand zerstört wurden.
Selbst nach einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate kann die Erstausstattung bewilligt werden, wenn Möbel und Haushaltsgegenstände fehlen. Das Recht auf Erstausstattung kann ferner bei Trennung oder Scheidung in Erwägung gezogen werden, wenn eine hilfsbedürftige Person aus dem Ausland einzieht, wenn nach einer Eheschließung ein neuer Haushalt gegründet wird oder wenn eine ehemals obdachlose Person in eine Wohnung zieht.
Ähnlich verhält es sich mit einem Erstausrüstungsanspruch, wenn die Wohnung bereits eingerichtet ist, aber durch die Entbindung eines Babys ein neues Bedürfnis auftritt. Das ist eigentlich ein Recht auf Erstausrüstung bei der Entbindung. Danach werden unter anderem ein Kinderbett, ein Laufgitter, ein Wechseltisch, Babykleidung und alle nötigen Einkäufe bereitgestellt. Wachsen die Kinder jedoch, müssen die Ausgaben für grössere Kleidungsstücke und andere Einkäufe wie bei Volljährigen vom Normaltarif übernommen werden.
Die Erstausrüstung ist im Grunde ein einmaliger Service. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts gibt es keine Bewerbungsfrist für die Erstausstattung der Wohnung, wenn die betreffende Person in Not ist (Aktenzeichen: B 14 AS 45/08 R). So kann auch nach dem Bezug der Wohnung der erste Geräteeinsatz erfolgen. Ein Teil der Erstausstattung kann auch beantragt werden, z.B. wenn die Wohnung bereits möbliert ist, aber eine Maschine ausfällt.
Es gibt keine bundesweite Regulierung der Erstausstattung. Die Leistungen selbst und der Preis sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und betragen bei voller Ausstattung ca. eineinhalb Jahre. Grundsätzlich gehören alle Einrichtungen zur Erstausstattung einer Wohnung, die für die Hauswirtschaft nötig ist, d.h. nach dem Bundessozialgericht (BSG) "wohnraumbezogene Dinge, die für eine ordnungsgemäße Hauswirtschaft und an der jeweiligen Lebensweise orientierte Lebensweise nötig sind".
Neben Mobiliar, wie z. B. Bettwäsche und Bettwäsche, Schränken, Tischen und Stühlen, gehören dazu auch alle für das Essen notwendigen Haushaltsartikel. Zur Erstausstattung einer Wohnung gehören auch ein Waschautomat und ein Eisen. Mikrowellenherd, Espresso-Maschine, PC und Fernsehen gehören keinesfalls zur Erstausstattung. Zu dieser Zeit beschwerte sich ein langjähriger Obdachloser, der zum ersten Mal in eine Wohnung zog, dass das Arbeitsamt keinen TV-Gerät als Teil der Erstausstattung der Wohnung zur Verfügung stellte.
Auch Teppichböden, Laminate oder PVC sind nicht unbedingt Bestandteil der Erstausstattung, da diese in der Regel vom Vermieter zur Verfügung zu stellen sind. Im Ausnahmefall, wenn der Boden sehr kühl ist, wenn Kleinkinder in der Wohnung wohnen oder wenn die Gesundheit des Hartz IV-Empfängers ohne Bodenbelag gefährdet ist, werden die Kosten trotzdem übernommen. Bei der Erstausstattung einer Wohnung sollte man nicht mit dem Austausch von Mobiliar mithalten.
Ist ein vorhandenes Mobiliar durch Verschleiß oder aus anderen Gründen fehlerhaft oder zerstört, kann es nicht als Teil der Erstausrüstung ausgetauscht werden. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, wenn durch einen Umzug des Jobcenters (BSG, Aktenzeichen: B 4 AS 77/08 R) Schäden an Möbeln oder Haushaltsgegenständen entstehen. Diese werden rechtlich durch die Erstausrüstung gedeckt.
Eine Darlehensgewährung durch die Arbeitsagentur ist in diesem Falle nicht zulässig, sofern die beschädigte Einrichtung nicht bereits vor dem Einzug unbenutzbar war. Während der Trächtigkeit gibt es ein gesondertes Recht auf Schwangerschaftsbekleidung, sofern diese nicht aus früheren Geburten verfügbar ist. Zusätzlich kann eine Erstausstattung für das Kind beantragt werden.
Dazu gehören unter anderem ein Kinderzimmer wie ein Gitterbett und eine Wickelauflage, ein Wagen und andere Einkäufe, die für die Pflege des Kindes unbedingt vonnöten sind. Wohnen mehrere Nachkommen in einem Haus, ist gesetzlich vorgesehen, dass die einmal bewilligte Erstausstattung auch für das zweite Nachkommen verwendet wird, so dass kein erneuter Antrag gestellt werden kann.
Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, wenn die beiden kurz nacheinander auf die Welt kommen und z.B. beide in einen Wagen gesteckt werden oder auf einem Hochstuhl sitzend. Gemäß Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 13.09.2012 (Aktenzeichen: L 12 AS 639/12) können in der Erstausrüstung nur einmal Betten zuerkannt werden.
Wenn ein grösseres Beet gebraucht wird, müssen die entsprechenden Ausgaben durch den Normaltarif abgedeckt werden, da es sich nicht um eine Erstausstattung, sondern um eine Ersatzanschaffung handele, so die LSG. Grundsätzlich müssen alle anderen Einkäufe, wie z.B. grössere Kleidungsstücke und Schuhwerk, durch den Normaltarif abgedeckt werden. Die Sozialrechtlerin Ulrike Fürstenberg empfiehlt jedoch, gegen eine abgelehnte Entscheidung vorzugehen: "Ausnahmsweise können solche Bedürfnisse als Notfall nach 21 Abs. 6 SGB II gelten.
Hilfsbedürftige können eine Erstausrüstung für Kleidungsstücke beantragen. Dies trifft z.B. während der ersten Trächtigkeit zu, wenn noch keine Mutterschaftskleidung zur Verfügung steht, oder unter besonderen Bedingungen wie z. B. starke Gewichtszunahmen oder Gewichtsverlust. Darüber hinaus besteht ein Erstausrüstungsanspruch, wenn z.B. durch einen Brand in einer Wohnung oder durch eine Gefängnisstrafe oder Wohnungslosigkeit keine Kleidungsstücke zur Verfügung stehen.
Das Grundgerät muss so dimensioniert sein, dass der Hilfsbedürftige mehrfach pro Woche/Mitarbeiter seine Kleider auswechseln kann. Der Sozialgerichtshof Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 5. April 2006 (Aktenzeichen: S 25 AS 343/06 ER) entschieden, dass Bestätigungsbekleidung nicht als Teil der Erstausrüstung beansprucht werden kann. Danach sollte eine separate Bezahlung nur in den Faellen geleistet werden, "in denen ploetzlich und in grossem Stil neue Kleidungsstuecke benoetigt werden, die urspruenglich nicht (Geburt, Schwangerschaft) oder nur ungenuegend (bei Haftentlassung) zur Verfuegung standen oder ganz abhanden gekommen sind (durch Wohnungsbrand)".
Die Beantragung einer Erstausstattung für das Heim, die Kleidung oder die Entbindung eines Babys kann nicht nur von Hartz IV-Empfängern beantragt werden, sondern auch von hilfsbedürftigen Personen, die den Einmalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können.
Dies gilt zum Beispiel für Menschen, deren Einnahmen ausreichen, um auf Staatshilfen zu verzichten, nicht aber für den einmaligen Zukauf von Möbeln ( 24 Abs. 3 S. 3 S. 3 SGB II). Das Institut kann die Erstausstattung entweder in Geld oder als Sachleistung nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II übernehmen.
So ist es zum Beispiel Sache des zuständigen Arbeitsamtes, ob eine Maschine als Sacheinlage oder das nötige Kleingeld für den Erwerb einer Maschine zur Verfügung steht. Allerdings muss der Begünstigte IMMER einen entsprechenden Beihilfeantrag einreichen. Allerdings gibt es in den Gemeinden zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen, so dass sich der Hilfsbedürftige vor Ort über Ablauf, Form und Umfang der Erstausrüstung informiert.
Nach BSG muss der Preis für die Erstausrüstung zumindest "einfache und grundsätzliche Gehäusebedürfnisse vollständig befriedigen" (Aktenzeichen: B 14 AS 53/10 R). Es gibt keine feste Bewerbungsfrist für die Erstausrüstung. Das Jobcenter hat auch eine Bearbeitungsdauer von sechs Monaten für die Erstausrüstung. Daher müssen dem Erstausrüstungsantrag entsprechende Unterlagen beigelegt werden.