Holzspielzeug Baby test
Spielzeugbabytest aus Holztest.de hat einen neueren Test zum Themenbereich Babyspielzeuge.
Dabei wurden Greifringe und Wagenschmuck für die Kleinen sowie Bausteine, Rätsel und Nachzieh- und Gleittiere für Ein- bis Dreijährige getestet. Insbesondere dürfen sich Spielzeuge für die Jüngsten nicht von Kleinteilen abkoppeln. Sie können von Kindern verschluckt, schlimmstenfalls erstickt werden. Mit dem Motorspiel Deich und der Autodekoration Clown am Kranz der Fa. Hess aus Sachsen werden Kindern diese unmittelbare Gefährdung ausgesetzt.
Sie können von Kindern verschluckt werden. Defekte wie verschluckbare Bauteile bedrohen Kleinkinder unmittelbar. Der tödliche Aspekt: Ob ein Spielgerät gefährliche Inhaltsstoffe hat, ist nicht sichtbar und kann nur in seltenen Fällen gerochen werden. Die gefährlichen Inhaltsstoffe werden von Kindern eingeatmet und über Maul und Klauen beim Saugen, Naschen oder Berühren des Spielzeugs aufgenommen.
Diese Schadstoffe finden sich in Farben, Blindnieten, Kordeln oder Sperrholz - darunter polyzyklische Aromaten ( "PAK"), Nickellegierungen, nitrosierbare Substanzen, Organozinn-Verbindungen oder Formaldehyd. Diese können krebserregend sein, das genetische Material oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und sollten nicht in Spielzeugen vorhanden sein. Aufgrund von kritischen Befunden wurden auch drei von vier Holzzügen sowie ein Fahrzeug getestet, dessen Holzteile zusammengesetzt werden konnten.
Im Test waren acht gute und sechs zufriedenstellende Produkt. Auch Spielzeuge, die im Test zufriedenstellend abgeschnitten haben, sind zulässig. Man kann Spielzeuge herstellen, die die Kindergesundheit nicht gefährden. Man sollte vorsorglich alternative, unkritische Substanzen finden und Gefahrstoffe vollständig austauschen. In der EU wird jedoch weiterhin über die Gefahren von Gefahrstoffen in Spielzeugen wie bestimmten PAKs, Schwermetallen oder hochkanzerogenen Nitrosaminen - letztere können bei der Gummiproduktion aufkommen.
So ist es beispielsweise Deutschland gelungen, die verschärften Grenzwerte für gefährliche Nitroxamine vorerst beizubehalten. Die Spielzeugrichtlinie lässt beispielsweise für viele krebserregende Substanzen einen Inhalt von bis zu 1 000 mg/kg zu. Diese Grenzwerte, die sich aus der Chemikaliengesetzgebung ergeben, sind für Kleinkinder nicht geeignet, insbesondere nicht für Spielzeuge, die sie in den Mund legen können.
Die Empfindlichkeit von Kindern gegenüber gefährlichen Stoffen ist viel höher als bei Erwachsenen. Es ist ratsam, dass ein Elternteil Spielzeuge mit einem Gütesiegel bevorzugt.