Pilotenlizenz
Flugschein?nnen Anlaufbleche einfacher einzufÃ?hren sind als bei konventionellen Kunststoffhülsen.
Pilotenlizenz-Archiv - FFH Luftfahrtausbildung
Englischkenntnisse in Übereinstimmung mit Appendix 1 JAR-FCL 1200. Es dürfen keine Fakten vorhanden sein, die den Antragsteller als ungeeignet darstellen (Strafregister). Zweihundert Stunden, davon: 30 Stunden mit einmotorigem Kolbenflugzeug, davon fünf Stunden innerhalb der vergangenen sechs Jahre. Nachweise über die Voraussetzungen für die theoretische CPL(A)-Kenntnis (z.B. durch bestehende CPL(A), ATPL(A) oder entsprechende theoretische Prüfung).
Ein Testflug vor der Abreise muss innerhalb der letzen 6 Wochen vor Kursbeginn durchgeführt werden. Innerhalb von 6 Wochen vor dem Testflug müssen 5 Stunden mit SEP (Land) verbracht werden. Der Vorflug kann bei der FFH eingereicht werden.
Lizenzen für Berufspiloten2.
Wer selbst ein Fluggerät oder einen Helikopter fliegt, muss eine besondere Schulung für die entsprechende Zulassung absolvieren. Grob gesagt, lassen sich alle Genehmigungen in zwei Teilbereiche unterteilen: Zum einen die Lizenzen: Darunter fallen alle Genehmigungen, wie der eigentliche Begriff schon sagt, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind (Ausnahme: Luftfahrtgenehmigung für Betreiber von Luftsportanlagen).
Diese Zulassungen umfassen derzeit: Für Segelflugzeuge: Für Flugzeuge/Luftsportgeräte: Für Hubschrauber: Sonstiges: Da Sie mit Ihrer Zulassung als Ultraleichtpilot nur bares Entgelt erzielen können, erfordert der Motorpilot andere, hochwertigere Pilotenausweise: Mit Ausnahmen der Fahrerlaubnis für Fahrer von Luftsportgeräten erfüllen alle Ausweise die Anforderungen der EASA-FCL. Dieser Ausweis ist für alle Piloten gültig. Bis auf die oben genannte Pilotenlizenz für Betreiber von Luftsportgeräten und das LAPL erfüllen alle Zulassungen auch die ICAO-Standards.
Neben diesen Genehmigungen gibt es auch so genannte Genehmigungen, die den Beweis für gewisse Voraussetzungen erbringen. Die Besitzer einer Pilotenlizenz dürfen mit Ausnahme von LAPL, SPL und BPL nur dann aktiv werden, wenn sie über eine gütige Klasse oder Type Rating verfügt. In jeder Lizenzvereinbarung ist der Einsatz bestimmter Flugzeuge oder Hubschrauber o.ä. erwünscht.
Allerdings gibt es in diesem Falle einfachere Voraussetzungen, z.B. keine Doppel-Theorie-Prüfung oder weniger Flugzeiten, um eine andere Zulassung zu erwirken. Für weitere Auskünfte zu den einzelnen Lizenzarten bitte auf die jeweilige Software oder den entsprechenden Menüeintrag in unserer Navigationsleiste anklicken.