Schule R
R-Schule RWurden in den 1960er Jahren die R-Klassen oft in geschlossener Form auf EOS übertragen, so war es in den 1980er Jahren mit ihren hohen Geburtenraten und der geringen Anzahl an Studienplätzen viel weniger möglich, auf EOS zu wechseln. In allen Schulen der DDR wurde seit dem Jahr 1949/50 russisches Wissen als Landessprache der ostmitteleuropäischen Großmacht Sowjetunion ab dem fünften Jahr verbindlich als erste fremde Landessprache unterrichtet, seit dem Jahr 1951/52 war der russische Unterricht auch für die Schüler der Universitäten und Fachhochschulen aller Fächer verpflichtend.
In den ersten Primarschulen (später Fachoberschulen genannt) wurden im Jahr 1952/53 Unterrichtsstunden mit "erweitertem" russischen Unterricht etabliert, um einem kleinen Teil der Schüler ab dem dritten Bildungsjahr einen verbesserten Einstieg in diese Fremdsprache zu ermöglichen. In der Regel gab es nach einigen Jahren vom dritten bis zehnten Jahr einen Zug der R-Klasse pro Stadt oder Bezirk.
Wenn es genügend Schüler mit entsprechender Leistung gäbe, könnten auch ganze R-Klassen als Sonderklassen auf die Hauptschule übertragen werden. Der Staat hatte die R-Klassen nicht als Eliteklassen gedacht, aber dank der speziellen Beachtung der verantwortlichen Schulratsmitglieder und -leiter haben sie sich vor allem in diese Richtungen entwickelt. Nicht ein kleiner Teil der R-Schüler entschied sich jedoch für keinen dieser Pfade, sondern erlernte einen anderen Berufsstand oder ein anderes Studienfach.
Gute Noten (Durchschnittsnote 1,5 und gute Noten an der Spitze) waren eine wichtige Grundvoraussetzung für den Schulzugang, was auch der Auslöser für das im internationalen Wettbewerb sehr gute Schulnotenniveau ohne Unterstützung für begabte Jugendliche war. Im zweiten Schuljahr wurden die Kinder auf Empfehlung der entsprechenden Schullehrer und Schulleiter im Dialog mit den Erziehungsberechtigten ausgelesen.
Weil bekannt war, dass die R-Klassen von sehr gut ausgebildeten Lehrkräften in allen Fachbereichen gelehrt wurden und es wenig Unterweisung gab, bemühte man sich bei hochschulischen oder als wünschenswert erachteten Erziehungsberechtigten (Ingenieure, Mediziner, Erzieher, Theologen, Baufachleute, aber auch Kunsthandwerker usw.), ihren Kindern den Zutritt zu ermöglichen. Stand in den 1950/60er Jahren noch die Leistung der Antragsteller im Vordergrund, so mussten in der Honecker-Periode ab etwa 1973 die Arbeitnehmer einbezogen werden, was aber nicht bedeutet, dass Ärztekinder oder Theologinnen generell ausgegrenzt wurden.
Zusätzlich zu den erhöhten (mehr wöchentlichen) Russischstunden ab der dritten Stufe waren Englisch- und Französischstunden ab der fünften Stufe Pflicht. Im 6. Jahrgang wurde das Thema Erdkunde, das sich in dieser Stufe praktisch mit der Erdkunde der Sowjetunion befasste, auf russisch unterrichtet[1]. Im Anschluss an die Einleitung der R-Klassen wurden für die neuen Schulabgänger dort einige sowjetische Lehrbücher verwendet, andere mit Unterrichtsmaterial, das von den Lehrerinnen und Lehrer selbst hergestellt wurde.
In der fünften Schulklasse wurde später das russische Lehrbuch verwendet, dann wurden auch für die R-Klassen eigene Schulbücher aufgesetzt. Weiteres Unterrichtsmaterial lieferte die Schulzeitung "Po swetu", die von vielen Lehrkräften im Klassenzimmer genutzt wurde. In den R-Klassen wurden zunächst Sprachschränke aufgestellt, in denen mit Audiokassetten gearbeitet werden konnte. In einigen Fällen wurden zwei Lehrkräfte pro Gruppe ernannt, die dann in kleinen Gruppen von sieben bis zehn Schülerinnen und Schülern besser unterrichten konnten.
Die russische Sprache wurde im Zuge der gängigen Zehnerklassen- oder Reifeprüfung getestet, jedoch mit besonderen Vorkenntnissen. Nach der 10. Klasse wurde in den 80er Jahren die Reifeprüfung bestanden und mit weiteren Russischstunden bei EOS im Anschluss an die Reifeprüfung eine Sprachprüfung in russischer Sprache durchgeführt, die als Vorbereitung auf eine Übersetzerprüfung bewertet wurde.
Dabei wurde der unveröffentlichte Zeitplan im Satzung für den Schulunterricht mit verlängertem russischen Unterricht sofort außer Kraft gesetzt[2]. Durch die Veröffentlichung des ersten Zeitplans für den erweiterten russischen Unterricht im Frühling 1957 wurde der unveröffentlichte Zeitplan sofort außer Kraft gesetzt. Dabei wurde der Zeitplan für den Schulunterricht mit verlängertem russischen Unterricht geändert. Die russischen und später alle Sonderschulen und Klassen waren wie jede außerberufliche Schule allgemeinbildende und damit in der Strukturplanung des MfV begründete Schule.
Anscheinend wurden später nur die speziellen Kategorien der physikalisch-technischen Orientierung der Supervision des MfHF anvertraut, da die Steuerung der Kategorien mit umfangreichem russischen Sprachunterricht, der Kategorien mit erhöhtem Neusprachunterricht und der Kategorien mit erhöhtem Altsprachunterricht immer beim MfV liegt. Bereits seit 1970/71 gehörte der russische Schulunterricht mit ausgedehntem Russlandunterricht, d.h. das Abitur bei einem EOS, baulich zu den Sonderklassen im Sinn des Bildungsministeriums und war meist als angegliederter Schulteil von Sonderschulen zu sehen.
Am Ende der XII. Unterrichtsstunde erfolgte das Abi nicht im Bereich der russischen Sprache, da dies bereits nach der Zehnten Unterrichtsstunde an der Russischen Sonderschule stattgefunden hat, sondern in der Sprachprüfung. Die russische Sprache wurde zum selben Satz unterrichtet; die zweite Fremdsprache wurde jedes Semester um 1 Stunde aufgestockt, wobei der optionale Kurs um 1 Stunde reduziert wurde.
Der seit 1946 stillschweigend aufgebaute und seit 1959 strikt eingehaltene Schallschutz von 36 Stunden pro Woche wurde als Standardlast für Schüler Innen nicht übertroffen. Zusätzlich zu den Russischschulen mit längerem Unterricht gab es weitere Fremdsprachenschulen, eine in Wickersdorf (Freie Schulegemeinde Wickersdorf), eine in Wiesenburg/Mark (Schloss Wiesenburg) und eine weitere in Neubrandenburg.
Es handelte sich um Erweiterungsschulen mit einem angeschlossenen Schulinternat in Bezug auf ihre Orientierung und Konzept. Es galt, die Studenten auf einen Lehrerabschluss in russischer Sprache vorzubereiten. Anders als beim regulären EOS starteten auch diese Sonderschulen nach 1981 ab der neunten Klasse, die mit dem Abi und der Sprachenkundigenprüfung absolviert wurden.
Die Zugänglichkeit zu diesen beiden Bildungseinrichtungen war mit den Grundschulen und den R-Klassen gleich. Darüber hinaus gab es jedoch eine geschriebene Pflicht für die Jugendlichen, nach dem Schulabschluss ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Die 1975 gegrÃ?ndete Fremdsprachensonderschule "Johann Gottfried Herder" in Berlin-Lichtenberg hingegen hat in der dritten Primarstufe mit dem Fremdsprachenunterricht begonnen; ab der fünften Primarstufe kamen weitere Russischstunden hinzu.
3 ] Diese Schule war für die Berufsausbildung für internationale Tätigkeiten, vor allem im staatlichen Apparat der DDR, bestimmt; zu den Schülerinnen und Schüler gehörten auch Schüler von hohen Beamten der DDR.