Spielplatz öffentlich
PublikumsspielplatzEs wird zwischen "öffentlichen Spielplätzen" und "privaten Spielplätzen" unterschieden. Die Gemeinden betrachten alle Kleinkinderspielplätze, die allen Kleinkindern von den Gemeinden kostenlos zugängig gemacht werden, als öffentlich zugängliche Plätze. Aber das ist noch nicht alles: Zum Beispiel werden zum Beispiel auch Mehrfamilienhäuser oder Wohnkomplexe als öffentlich zugängliche Spielgeräte ausgewiesen. Eine Beschilderung mit der Inschrift "Privater Kinderspielplatz, für ihre eigenen Kleinkinder haftende Mütter, der Betreiber" oder ähnliche schöpferische Zeichen entbindet den Bediener weder von der Verantwortung, noch von der Sozial- oder Überwachungspflicht.
Für die auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen installierten Spielplatzgeräte sowie für die Spielfelder selbst gelten seit 1998 die Bestimmungen der Europanorm DIN EN 1176 und 1177, die die beim Aufbau und Betreiben eines Spielplatzes zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen sowie Inhalte und den Geltungsbereich der Verkehrssicherheitsverpflichtungen festlegen, da sie einen Anhaltspunkt für den aktuellen Kenntnisstand liefern.
"Darüber hinaus kann auch ein Betreibers eines Spielplatzes haftbar gemacht werden, wenn er diese Standards eingehalten hat, sie aber nicht mehr dem bekannten technischen Standard entsprechen. Darüber hinaus muss ein Betreuer eines Spielplatzes diesen regelmässig überprüfen. Hoch frequentierte Spielfelder sollten jeden Tag bis jede Woche kontrolliert werden.
Bei der Betriebsprüfung sollte alle 1-3 Monaten eine Betriebsprüfung durchgeführt werden; darüber hinaus ist eine Jahresprüfung durch einen zugelassenen Spielplatztester nach SPEC 79161 erforderlich. Zu beachten ist auch die Norm 18034, die sich auf die Gestaltung und den Betreib von Spielplätzen anlegt. Bei Spielplätzen in Kindertagesstätten und Grundschulen sind auch die Vorschriften der Gemeinde-Unfall-Versicherung (GUV) zu beachten, nach denen der Betreibende eines Spielplatzes nicht nur für den Bau und die ordnungsgemäße Installation der Spielplatzgeräte, sondern auch für deren regelmässige Pflege und Pflege aufkommt.
Für den privaten Kinderspielplatz - alle, die nicht von der Gemeinde oder einer staatlichen Institution zur Verfuegung stehen - gilt die schwaechere DIN EN 71, auch fuer Spielgeraete zum privaten Gebrauch gilt diese Vorgabe. Sie sind daher nicht für Spielplätze geeignet, die von einer großen Zahl von Kindern besucht werden (in der Schule, im Kindergarten, in Wohnanlagen usw.) und dürfen daher nicht für diese Spielplätze genutzt werden.