Spielwaren Kleinkinder
KleinkinderspielzeugBaby- und Kleinkindspielzeug. Auch die ganz Kleinen brauchen das richtige Spielzeug.
Spielwaren für Kleinkinder und Kleinkinder des Landesamtes für Konsumentenschutz und Nahrungsmittelsicherheit
Die meisten Spielzeuge enthalten Stoffe, Papiere, Pappe, Hölzer und Kunststoffe wie Plüschtiere, Modelle aus Karton, Holzbausätze und Bäder. Meistens sind die Spielzeuge farbig. Vor allem Spielzeuge aus Textil wie Greifspielzeug, Plüschtiere, Püppchen, Marionetten, Handpuppen, etc. sind gefragt, auch Babys erhalten in der Halterung weiches, kuscheliges Greifspielzeug zur Entwicklung der motorischen Funktion oder Schnullerkette, an dem der Sauger angebracht ist.
Das LAVES Institute for Consumer Goods (IfB) Lüneburg hat im Jahr 2013 bisher mehr als 457 Muster von Spielzeug, vor allem für Kleinkinder unter drei Jahren, geprüft - darunter Holzspielzeug, Plastikspielzeug, Plüschtiere und Dolls. Lediglich 12 Stichproben (2,6%) mussten wegen der Zutaten zurückgewiesen werden. Teddybär und Puppe zählen zu den Lieblingsspielzeugen jedes einzelnen Babys.
Der IfB Lüneburg der LAVES hat diese Erzeugnisse geprüft. Damit dieses Spielzeug nicht leicht entflammbar wird, werden neben der Wahl der flammhemmenden Werkstoffe auch Flammhemmer verwendet. Bestimmte Flammhemmer (z.B. Pentabrom- oder Tricresylphosphat) sind für Spielzeug wegen ihrer eventuellen Ansammlung im Organismus nicht zugelassen. Weil es sich bei den Flammhemmern um Substanzen sehr verschiedener Stoffgruppen handele, werden diese Arbeiten auch in den nächsten Jahren fortgeführt.
Bislang wurden im Jahr 2013 elf Stichproben getestet. Auf diesen Mustern wurden keine Warnungen gefunden, wie z.B. das Fehlen der CE-Kennzeichnung/Mängel. Elf weitere Muster werden zurzeit getestet. Während der Analyse der Probe werden veränderte Prioritäten festgelegt, da die Analyse von organischen Stoffen, z.B. Farbstoffen, Flammschutzmitteln, flüchtigen Stoffen, antibakteriellen Wirkstoffen sehr komplex und zeitintensiv ist.
Vor allem Kleinkinder legen ihr Kind in den Maul, saugen, lecken und naschen. Kleine Partikel des Spielzeuges können in den Bauch des Babys eindringen, wo toxische Substanzen, z.B. Metalle, durch den Magensäure freigesetzt werden können. Deshalb stand im Jahr 2013 auch die Erforschung von Holzspielwaren im Hinblick auf die Freisetzung von Metall aus den Farben im Vordergrund.
Bisher wurden ca. 120 Stichproben geprüft. Im Falle der Muster zum Beispiel das ermutigende Ergebnis: Nur zwei Muster wurden wegen übermäßiger Chrom- oder Bleifreisetzung abgelehnt. So wurden 2013 80 Holzspielzeuge auf ihre Formaldehydeigenschaften getestet. In fünf Stichproben wurde festgestellt, dass sie zu viel formaldehydhaltig sind.
Dabei wurden Fingerflecken und Schwabbelmassen auf den Konservierungsstoffgehalt hin überprüft. Nach wiederholten Beschwerden in den vergangenen Jahren über Fingerflecken oder Wabblemassen aufgrund einer vermehrten Bakterienzahl oder gar des Nachweises pathogener Keime wurde diese Stichprobe auch auf Keime hin überprüft. In den 41 geprüften Stichproben zeigten zwei Stichproben eine gesteigerte Bakteriologie.
In vier Mustern wurden Beschriftungsfehler festgestellt. Beim Plastikspielzeug, z.B. bei Badetieren, Schnullern, Steckspielzeug und Sortierspielzeugen, stand daher der Weichmachergehalt im Vordergrund. Die weiteren Forschungen bezogen sich auf flüchtige Lösungsmittel und schwermetallhaltige Stoffe. Vier von 63 Stichproben mussten wegen ihrer Materialzusammensetzung zurückgewiesen werden (zwei wegen der Weichmacher, zwei wegen der flüchtigen Lösungsmittel).
Alle farbigen Spielzeuge, egal aus welchem Werkstoff, wurden auf allergene Farben, unzulässige Azofarben und andere Farben, die der Gefahreneinstufung unterworfen sind, getestet. Es wurden keine Fehler in den geprüften Mustern gefunden. Das Wesen von Spielwaren wird durch EU- und einzelstaatliche Rechtsvorschriften reguliert. Durch die aktuelle Spielzeugverordnung oder entsprechende EG-Richtlinie wurde erstmalig auch die Anforderung einer Übereinstimmungserklärung (Bestätigung der Konformität mit Standards und Gesetzen) durch den jeweiligen Herstellern oder Bevollmächtigten gestellt.
Dies hat das Bewußtsein der Produzenten für ihre Verantwortung zur Herstellung von sicherem Spielwaren geschärft.