Tiernotfall

Tier-Notfall

Bei tierärztlicher Behandlung außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an den Tiernotdienst. In einem Tiernotfall müssen wir wissen, was passiert ist. Bei uns erhalten Sie Unterstützung für Ihre kranken Tiere und kranken gefundenen Tiere:

Wenn es Zeichen einer schweren Krankheit gibt, sollten Sie Ihrem Haustier auf jeden Fall eine veterinärmedizinische Versorgung zuteilen. Ausserhalb der Bürozeiten und am Wochende können Sie den Veterinärnotruf gegen Entgelt nutzen. Heute ist das Wochende und Ihrem Spürhund oder Ihrer Hauskatze geht es nicht gut? Bei uns erhalten Sie Unterstützung für Ihre kranken Tiere und kranken Fundstellen: Bitte seien Sie darauf gefasst, dass Sie die veterinärmedizinische Notfallversorgung vorort bar zahlen müssen.

Wenn es Zeichen einer schweren Krankheit gibt, sollten Sie Ihrem Haustier auf jeden Fall eine veterinärmedizinische Versorgung zuteilen. Ausserhalb der Bürozeiten und am Wochende können Sie den Veterinärnotruf gegen Entgelt nutzen.

Wie gehe ich im Falle eines Tiernotfalls vor?

Wer Tiere durch Fütterung an sich selbst fesselt, ist im Prinzip auch für ihre eigene Sicherheit aufkommen. Wenn Sie sich also entscheiden, eine oder mehrere der verlassenen Wildkatzen zu ernähren, achten Sie auch darauf, dass sie die bedeutendsten Schutzimpfungen gegen die schwersten Katzekrankheiten bekommen und unterdrückt werden. Das Kastrieren von Männchen und Weibchen beugt der unkontrollierten Fortpflanzung von wilden Hauskatzen vor, die Schutzimpfungen kümmern sich um ihre gesundheitliche Situation.

Die Tierschutzorganisation unterstützt Sie gerne bei der Erfassung, Veterinärversorgung und Abkastrierung von wilden Stallkatzen im Großraum Gera und seiner näheren Umkreis. Wenn Sie in einem Ort außerhalb von Gera wohnen, wenden Sie sich zuerst an die entsprechende Gemeinschaft, da die Pflege von wilden Hauskatzen in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Zähmte, aber anscheinend angeschlagene oder verletze Tiere bringen Sie am besten zum nÃ??chsten VeterinÃ?r.

Für die Kosten der Behandlung trägt die Gemeinde. Falls Sie nicht glauben, dass Sie es selbst tun können oder keine Möglichkeiten haben, kontaktieren Sie uns nachstehend: eine der untenstehenden Personen: Sie können den jungen Vogel in aller Ruhe berühren, denn er hat einen verhältnismäßig unangenehmen Geruchsinn, so dass die Altakrobaten auch das Vogel-Kind füttern und mit Ihrem menschlichen Geruch versorg.

Verwundete, angeschlagene und geschwächte Tiere können am besten zu einem Vogelexperten gebracht werden. Der Aufwand für die Betreuung der Wildtiere wird von der Gemeinde getragen. Transportieren Sie immer Notfallvögel in einem mit Heuballen oder Gräsern gepolsterten Pappkarton, mit einem Klappdeckel, in dem Sie einige Lüftungslöcher machen. Gewerbliche Transportkisten (z.B. für Nagetiere oder Katzen) sind nicht geeignet, da die Tiere darin ihre Schwingen beschädigen können.

Obwohl wir in Gera kein Igelreservat haben, stehen wir Ihnen gerne bei der Betreuung alter oder junger Igel in Bedrängnis zur Verfügung. Wenn Sie ein verwundetes Exemplar finden, ist es am besten, es zuerst einem Igeltierarzt zu bringen. Informieren Sie sich auch unter unserem Referenzprojekt Rehkitz-und Wiltierrettung über die Lieferung von Notfall-Igeln.

Sämtliche Wildtiere, einschließlich Wespen, unterliegen dem allgemeinen Naturschutz nach 39 des BGSch. Es ist nach dem Recht untersagt, Wildtiere ohne wichtigen Anlass zu erbeuten, zu verletzen oder zu töteten oder ihre Lebensräume zu schädigen oder zu durchbrechen. Tiermord oder die Vernichtung einer Wohnung kann mit einer Geldbuße von bis zu EUR 50000 bestraft werden.

Auskünfte erteilt die Geraer Werkfeuerwehr. Für den Fall des Verdachts auf Tierschutzverletzungen ist das verantwortliche Tierarztamt (Amtstierarzt) der Landeshauptstadt Gera (Tel. 03658383571) verantwortlich und muss informiert werden. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, beraten wir und das Tierheim Gera (Tel. 0365 413066) Sie gerne. Wenn ein Haustier akut todesgefährdet ist, müssen Sie nicht auf die Anwesenheit der Bundespolizei oder der Berufsfeuerwehr gewartet haben, sondern können auf der Grundlage der gesetzlichen Grundlage des 32. Strafrechts (StGB) Soforthilfe (Soforthilfe) bereitstellen.

Sie müssen nicht auf die Miliz oder die Werkfeuerwehr ausweichen. Hier finden Sie auch Unterstützung für verletze Tiere.

Mehr zum Thema